Zweck: |
Förderung von Wissenschaft und Forschung, der Religion, des öffentlichen Gesundheitswesens u. der öffentlichen Gesundheitspflege, der Jugend- und Altenpflege, von Kunst und Kultur, der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe, des Naturschutzes und der Landschaftspflege, des Wohlfahrtswesens, des Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutzes, der internationalen Gesinnung, des Tierschutzes, der Entwicklungszusammenarbeit, des Schutzes von Ehe und Familie, des Sports, der Heimatpflege und Heimatkunde, des bürgerschaftlichen Engagements und der Verhütung und Bekämpfung von Tierseuchen |