Zweck: |
Die Stiftung verfolgt ausschließlich gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung,
a) vorzugsweise zum Zwecke der Erziehung und sozialen Integration bedürftiger Vollwaisen sowie sozial benachteiligter und bedürftiger Kinder, Jugendlicher und junger Erwachsener durch
- einzelfallbezogene unmittelbare finanzielle Unterstützung und Förderung,
- projektbezogene Bezuschussung von Maßnahmen der sozialen Arbeit
b) sowie durch
- finanzielle Förderung der Begegnung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen insbesondere auf kulturellen und sozialen Gebieten,
- Übernahme von Investitionen, die der Förderung von Familien, Kindern und Jugendlichen dienen.
Voraussetzung für den Einsatz von Stiftungsmitteln ist ein enger Bezug zur Stadt Landshut. Bedürftige minderjährige Vollwaisen werden bei der Mittelvergabe vorrangig bedacht. |