Name: |
Hermann und Hildegard Gabler-Stiftung |
Zweck: |
es,
a) Die Jugend- und Altenhilfe zu fördern;
b) hilfsbedürftige Personen zu unterstützen (§ 2 Abs. 1 der Stiftungssatzung). |
Sitz der Stiftung: |
Aschau i.Chiemgau, Landkreis Rosenheim, Oberbayern |
Anschrift: |
Hermann u. Hildegard Gabler-Stiftung
c/o Steuerbüro Sollinger
z.Hd. Herrn Karl Sollinger
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Adresse: |
Cramer-Klett-Str. 3, 83229 Aschau i. Chiemgau |
Rechtliches: |
Art der Stiftung: |
allgemeine (nicht-kommunale) Stiftung |
Art der Zwecke: |
öffentliche Zwecke |
Rechtsstellung: |
Stiftung des bürgerlichen Rechts |
Gesetzlicher Vertreter: |
Stiftungsvorstand. Der Stiftungsvorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichltich. Er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters. Seine Mitglieder sind einzelvertretungsberechtigt (§ 8 Abs. 1 Satz 1 bis 3 der Stiftungssatzung).
Der Stiftungsvorstand besteht aus zwei Mitgliedern, deren Amtszeit unbefristet ist. Die Stifterin bestimmt die ersten Mitglieder des Stiftungsvorstands, sowie den Vorsitzenden und dessen Stellvertreter im Stiftungsgeschäft. Nach dem Ausscheiden eines Vorstandsmitgliedes wird dessen Nachvolger vom verbleibenden Vorstandsmitglied bestimmt. Der Vorsitzende ist das jeweils länger amtierende Mitglied des Stiftungsvorstandes (§ 7 Abs. 1 Satz 1 bis 3 und Satz 5 der Stiftungssatzung). Mit Stiftungsgeschäft vom 29.09.2023 bestimmte die Stifterin Herrn Lorenz Ablinger zum Mitglied und Vorsitzenden des Stiftungsvorstands sowie Herrn Karl Sollinger zum Mitglied und stv. Vorsitzenden des Stiftungsvorstandes. |
Stiftungsorgane: |
Stiftungsvorstand |
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Stifter: |
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Entstehungszeitpunkt: |
08.11.2023 |
Stand: |
25.02.2025 |