Zweck: |
Gem. Bescheid FA:
Förderung der Wissenschaft und Forschung, des öffentlichen Gesundheitswesens, der Kunst und Kultur, der Erziehung und Volksbildung, der Entwicklungszusammenarbeit sowie mildtätiger Zwecke
Gemäß Satzung:
Zweck der Stiftung ist die selbstlose Förderung
a) des klassischen Balletts, des Tanzes und seines Ansehens in der Öffentlichkeit sowie die Förderung und Verbesserung der Ausbildung und der Ausbildungsbedingungen für den tänzerischen Nachwuchs in Deutschland
b) von Volksbildung und Erziehung, Wissenschaft und Forschung und die Unterstützung hilfs-bedürftiger Künstler
c) der Entwicklungshilfe, des Gesundheitswesens, insbesondere in Äthiopien und der Völker-verständigung sowie der Unterstützung von Personen, die in Folge ihres körperlichen, geis-tigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind, sowie von Armen im Sinne des § 53 Abs. 1 Nr. 2 der Abgabenordnung der Bundesrepublik Deutschland, ins-besondere in Äthiopien.
Zweck der Stiftung ist insbesondere die Bereitstellung von finanziellen und sachlichen
Mitteln für die Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke anderer, ebenfalls
steuerbegünstigten Körperschaften oder Rechtsträger öffentlichen Rechts, soweit deren
Tätigkeiten den Zwecken der ARTUR UND UTA SCHIESSL STIFTUNG entsprechen,
insbesondere
a) für die „Ballettstiftung Heinz Bosl", München
b) für die „Freunde des Nationaltheaters in München e. V."
c) für die „Stiftung Menschen für Menschen - Karlheinz Böhms Äthiopienhilfe",
München.
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