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ARTUR UND UTA SCHIESSL STIFTUNG - Details

Name: ARTUR UND UTA SCHIESSL STIFTUNG
Zweck: Gem. Bescheid FA: Förderung der Wissenschaft und Forschung, des öffentlichen Gesundheitswesens, der Kunst und Kultur, der Erziehung und Volksbildung, der Entwicklungszusammenarbeit sowie mildtätiger Zwecke Gemäß Satzung: Zweck der Stiftung ist die selbstlose Förderung a) des klassischen Balletts, des Tanzes und seines Ansehens in der Öffentlichkeit sowie die Förderung und Verbesserung der Ausbildung und der Ausbildungsbedingungen für den tänzerischen Nachwuchs in Deutschland b) von Volksbildung und Erziehung, Wissenschaft und Forschung und die Unterstützung hilfs-bedürftiger Künstler c) der Entwicklungshilfe, des Gesundheitswesens, insbesondere in Äthiopien und der Völker-verständigung sowie der Unterstützung von Personen, die in Folge ihres körperlichen, geis-tigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind, sowie von Armen im Sinne des § 53 Abs. 1 Nr. 2 der Abgabenordnung der Bundesrepublik Deutschland, ins-besondere in Äthiopien. Zweck der Stiftung ist insbesondere die Bereitstellung von finanziellen und sachlichen Mitteln für die Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke anderer, ebenfalls steuerbegünstigten Körperschaften oder Rechtsträger öffentlichen Rechts, soweit deren Tätigkeiten den Zwecken der ARTUR UND UTA SCHIESSL STIFTUNG entsprechen, insbesondere a) für die „Ballettstiftung Heinz Bosl", München b) für die „Freunde des Nationaltheaters in München e. V." c) für die „Stiftung Menschen für Menschen - Karlheinz Böhms Äthiopienhilfe", München.
Sitz der Stiftung: München, Landeshauptstadt, kreisfreie Stadt, Oberbayern
Anschrift: ARTUR UND UTA SCHIESSL STIFTUNG c/o Dr. Martin Hintermayer
Adresse: Residenzstraße 27, 80333 München
Rechtliches:
Art der Stiftung: allgemeine (nicht-kommunale) Stiftung
Art der Zwecke: öffentliche Zwecke
Rechtsstellung: Stiftung des bürgerlichen Rechts
Gesetzlicher Vertreter: Vorstand. Er vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich und hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters. Je zwei Vorstandsmitglieder vertreten die Stiftung gemeinsam. Den einzelnen Vorstandsmitgliedern kann durch einstimmigen Beschluss der übrigen Vorstandsmitglieder Einzelvertretungsbefugnis sowie Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB für einzelne Angelegenheiten erteilt werden, sofern eine solche notwendig oder zweckmäßig ist.
Stiftungsorgane: Vorstand
Stifter:
ARTUR UND UTA SCHIESSL STIFTUNG, Vaduz
Entstehungszeitpunkt: 05.10.2020
Stand: 06.05.2025