Name: |
Garten Eden - Greither-Lindner-Stiftung |
Zweck: |
die Förderung von Wissenschaft und Forschung, die Förderung der Religion, die Förderung von Kunst und Kultur, die Förderung des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege, die Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege, die Förderung des Wohlfahrtswesens, die Förderung des Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutzes sowie der Unfallverhütung, die Förderung des Tierschutzes und die Förderung der Heimatpflege, Heimatkunde und der Ortsverschönerung (§ 2 Abs. 1 Satz 2 der Stiftungssatzung). |
Sitz der Stiftung: |
Bad Aibling, Landkreis Rosenheim, Oberbayern |
Anschrift: |
Garten Eden - Greither-Lindner-Stiftung |
Adresse: |
Rosenheimer Strasse 16, 83043 Bad Aibling |
Rechtliches: |
Art der Stiftung: |
allgemeine (nicht-kommunale) Stiftung |
Art der Zwecke: |
öffentliche Zwecke |
Rechtsstellung: |
Stiftung des bürgerlichen Rechts |
Gesetzlicher Vertreter: |
Vorstand. Er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters und vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Die Mitglieder des Stiftungsvorstandes sind gemeinschaftlich vertretungsberechtigt. Nur der Stifter als Vorsitzender des Stiftungsvorstandes vertritt die Stiftung allein. Von den Beschränkungen des § 181 BGB ist der Stifter als Stiftungsvorstand befreit (§ 8 Abs. 1 Satz 2 bis 5 der Stiftungssatzung).
Der Vorstand besteht aus zwei bis maximal drei Mitgliedern (§ 7 Abs. 1 der Stiftungssatzung). Zu seinen Lebzeiten bestellt der Stifter auch die anderen Vorstandsmitglieder (§ 7 Abs. 2 Satz 2 der Stiftungssatzung). Die Amtszeit der Vorstandsmitglieder beträgt vier Jahre. Der Stifter selbst kann sich auf Lebenszeit zum Vorstand und Vorsitzenden des Vorstandes bestellen. Der Vorstand wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und einen stellvertretenden Vorsitzenden (§ 7 Abs. 2 Satz 11 bis 13 der Stiftungssatzung). |
Stiftungsorgane: |
Organe der Stiftung sind der Vorstand und der fakultative Stiftungsrat. |
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Stifter: |
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Entstehungszeitpunkt: |
30.09.2021 |
Stand: |
06.05.2025 |