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Solana Miller Tierschutzstiftung - Details

Name: Solana Miller Tierschutzstiftung
Zweck: die Förderung des Tierschutzes auf nationaler und internationaler Ebene. Die Stiftung soll insbesondere der Rettung von Tieren im Allgemeinen, aber auch des Schutzes von gefährdeten Tieren annehmen. Die Stiftung ist befugt, Tierheime oder Organisationen im Sinne von § 2 Abs. (4) der Stiftungssatzung, die sich dem Tierschutz verpflichtet haben, mit Geldern zu unterstützen. Gleichermaßen ist die Stiftung berechtigt, den Schutz von Haustieren im In- und Ausland zu unterstützen, sei es durch Unterstützung der medizinischen Versorgung oder durch Beiträge zur artgerechten Haltung (§ 2 Abs. 1 der Stiftungssatzung).
Sitz der Stiftung: München, Landeshauptstadt, kreisfreie Stadt, Oberbayern
Anschrift: Herrn Klaus Wehr c/o Solana Miller Tierschutzstiftung
Adresse: Riedgaustr. 11, 81673 München
Rechtliches:
Art der Stiftung: allgemeine (nicht-kommunale) Stiftung
Art der Zwecke: öffentliche Zwecke
Rechtsstellung: Stiftung des bürgerlichen Rechts
Gesetzlicher Vertreter: Stiftungsvorstand. Er vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters (§ 6 Abs. 1 Satz 2 und 3 der Stiftungssatzung). Die Mitglieder des Stiftungsvorstands sind einzelvertretungsberechtigt (§ 6 Abs. 2 Satz 1 der Stiftungssatzung). Der Stiftungsvorstand besteht aus 2 Mitgliedern (§ 5 Abs. 1 Satz 1 der Stiftungssatzung). Der Stiftungsvorstand ergänzt sich selbst nach billigem Ermessen im Wege der Zuwahl (Kooptation) (§ 5 Abs. 2 Satz 2 der Stiftungssatzung). Die Amtszeit der Mitglieder des Stiftungsvorstands endet mit der Vollendung des 70. Lebensjahres (§ 5 Abs. 3 Buchst. a) der Stiftungssatzung). Der Stiftungsvorstand wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und einen stellvertretenden Vorsitzenden, der den Vorsitzenden in allen Angelegenheiten bei Verhinderung vertritt (§ 5 Abs. 4 der Stiftungssatzung).
Stiftungsorgane: Stiftungsvorstand
Entstehungszeitpunkt: 05.05.2015
Stand: 25.02.2025