Name: |
Solana Miller Tierschutzstiftung |
Zweck: |
die Förderung des Tierschutzes auf nationaler und
internationaler Ebene. Die Stiftung soll insbesondere der Rettung von Tieren im
Allgemeinen, aber auch des Schutzes von gefährdeten Tieren annehmen. Die
Stiftung ist befugt, Tierheime oder Organisationen im Sinne von § 2 Abs. (4) der
Stiftungssatzung, die sich dem Tierschutz verpflichtet haben, mit Geldern zu
unterstützen. Gleichermaßen ist die Stiftung berechtigt, den Schutz von
Haustieren im In- und Ausland zu unterstützen, sei es durch Unterstützung der
medizinischen Versorgung oder durch Beiträge zur artgerechten Haltung (§ 2
Abs. 1 der Stiftungssatzung). |
Sitz der Stiftung: |
München, Landeshauptstadt, kreisfreie Stadt, Oberbayern |
Anschrift: |
Herrn Klaus Wehr
c/o Solana Miller Tierschutzstiftung
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Adresse: |
Riedgaustr. 11, 81673 München |
Rechtliches: |
Art der Stiftung: |
allgemeine (nicht-kommunale) Stiftung |
Art der Zwecke: |
öffentliche Zwecke |
Rechtsstellung: |
Stiftung des bürgerlichen Rechts |
Gesetzlicher Vertreter: |
Stiftungsvorstand. Er vertritt
die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Er hat die Stellung eines
gesetzlichen Vertreters (§ 6 Abs. 1 Satz 2 und 3 der Stiftungssatzung). Die
Mitglieder des Stiftungsvorstands sind einzelvertretungsberechtigt (§ 6 Abs. 2
Satz 1 der Stiftungssatzung).
Der Stiftungsvorstand besteht aus 2 Mitgliedern (§ 5 Abs. 1 Satz 1 der Stiftungssatzung). Der
Stiftungsvorstand ergänzt sich selbst nach billigem Ermessen im Wege der Zuwahl (Kooptation)
(§ 5 Abs. 2 Satz 2 der Stiftungssatzung). Die Amtszeit der Mitglieder des Stiftungsvorstands
endet mit der Vollendung des 70. Lebensjahres (§ 5 Abs. 3 Buchst. a) der Stiftungssatzung). Der
Stiftungsvorstand wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und einen stellvertretenden
Vorsitzenden, der den Vorsitzenden in allen Angelegenheiten bei Verhinderung vertritt (§ 5 Abs. 4
der Stiftungssatzung).
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Stiftungsorgane: |
Stiftungsvorstand |
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Entstehungszeitpunkt: |
05.05.2015 |
Stand: |
25.02.2025 |