Zweck: |
Die Stiftung dient der Förderung folgender Zwecke:
- der Förderung von Wissenschaft und Forschung,
- der Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe,
- der Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkervetständigungsgedankens,
- der Förderung des Katastrophenschutzes,
- der Förderung der Entwicklungszusammenarbeit,
- der Förderung der Hilfe für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene, Aussiedler, Spätaussiedler, Kriegsopfer, Kriegshinterbliebene, Kriegsbeschädigte und Kriegsgefangene, Zivilbeschädigte und Behinderte, sowie Hilfe für die Opfer von Straftaten; Förderung des Andenkens an Verfolgte, Kriegs- und Katastrophenopfer; Förderung des Suchdienstes für Vermisste;
- der Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, insbesondere die Verhütung und Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten, auch durch Krankenhäuser, und von Tierseuchen,
- der Förderung der Jugend- und Altenhilfe,
- der Förderung von Kunst und Kultur,
- der Förderung des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege, auch im Ausland,
- der Förderung der Religion durch Förderung der Tätigkeit anerkannter, auch nicht-christlicher Religionsgemeinschaften sowie der Verständigung zwischen diesen;
- der Förderung des Wohlfahrtswesens, insbesondere der Zwecke der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege, ihrer Unterverbände und ihrer angeschlossenen Einrichtungen,
- der Förderung der Rettung aus Lebensgefahr, der Förderung des Tierschutzes,
- der Förderung der Gleichberechtigung von Männern und Frauen,
- der Förderung des Sports,
- der Förderung der Heimatpflege und der Heimatkunde,
- der Förderung des Umweltschutzes, des Küstenschutzes und des Hochwasserschutzes,
- der Förderung mildtätiger Zwecke,
- der Förderung der Fürsorge für Strafgefangene und ehemalige Strafgefangene,
- der Förderung des Schutzes von Ehe und Familie,
- der Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke (§ 2 Abs. 1 der Stiftungssatzung). |