Name: |
Marianne Maas-Stiftung |
Zweck: |
die Förderung der Kinder- und Jugendhilfe(§ 2 Abs. 1 Satz 1 der Stiftungssatzung). Die Stiftung verfolgt in selbstloser Weise ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke, indem sie die gemeinnützige Organisation SOS-Kinderdorf e.V. aus den Stiftungserträgen unterstützt. Diese Unterstützung soll wiederum verwendet werden für die von SOS Kinderdorf e.V. betreuten Kinderdörfer, Dorfgemeinschaften, Mütterzentren und Jugendhilfen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 und 3 der Stiftungssatzung). |
Sitz der Stiftung: |
München, Landeshauptstadt, kreisfreie Stadt, Oberbayern |
Anschrift: |
SOS-Kinderdorf
c/o Marianne-Maas Stiftung
z.Hd. Frau Bajic |
Adresse: |
Renatastr. 77, 80639 München |
Rechtliches: |
Art der Stiftung: |
allgemeine (nicht-kommunale) Stiftung |
Art der Zwecke: |
öffentliche Zwecke |
Rechtsstellung: |
Stiftung des bürgerlichen Rechts |
Gesetzlicher Vertreter: |
Stiftungsvorstand. Der Stiftungsvorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters. Seine Mitglieder sind einzelvertretungsberechtigt (§ 6 Abs. 5 der Stiftungssatzung).
Der Stiftungsvorstand besteht aus zwei vom SOS Kinderdorf e.V. und einem von der Deutschen Bank AG, Niederlassung München, benannten Mitglied. Die Zugehörigkeit der benannten Mitglieder des SOS Kinderdorf e.V. und der Deutsche Bank AG endet, sobald diese von ihren jeweiligen Organisationen aus der Stiftung
abberufen werden oder aus ihren Organisationen ausscheiden (§ 6 Abs. 1 und 2 der Stiftungssatzung). Der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende des Stiftungsvorstandes werden von den Vorstandsmitgliedern aus ihrer Mitte gewählt (§ 6 Abs. 4 der Stiftungssatzung). Die Amtszeit des Mitglieds des SOS Kinderdorf e.V. und des Mitglieds der Deutschen Bank AG ist funktionsgebunden. |
Stiftungsorgane: |
Stiftungsvorstand |
|
Stifter: |
|
Entstehungszeitpunkt: |
12.12.2003 |
Stand: |
06.05.2025 |