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Stiftung zur Unterstützung ehemaliger bayerischer - Details

Name: Stiftung zur Unterstützung ehemaliger bayerischer Schüler und Schülerinnen mit Blindheit oder Seheinschränkungen im Berufsleben
Zweck: Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmitelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung, insbesondere durch die Gewährung von Zuschüssen oder zinsfreien Darlehen an Personen mit Blindheit oder hochgradigen Seheinschrankungen, die ihren Schulabschluss an einer allgemeinbildenden Schule, einer beruflichen Schule, einer Förderschule oder einer Schule für Kranke in Bayern erworben haben und in Bayern wohnhaft sind zur a) Unterstützung einer Berufsausbildung, einer beruflichen Qualifizierung oder eines Studiums, b) Hilfe beim Einstieg in das Berufsleben nach einer Ausbildung oder c) Hilfe in besonderen Notlagen, die die weitere Teilnahme am Arbeitsleben oder die Berufsausübung gefährden.
Sitz der Stiftung: München, Landeshauptstadt, kreisfreie Stadt, Oberbayern
Anschrift: Stiftung zur Unterstützung ehemaliger bayerischer Schüler und Schülerinnen mit Blindheit oder Seheinschränkungen im Berufsleben c/o Bayerische Landesschule für Körperbehinderte
Adresse: In den Kirschen 1 , 80992 München
Rechtliches:
Art der Stiftung: allgemeine (nicht-kommunale) Stiftung
Art der Zwecke: öffentliche Zwecke
Rechtsstellung: Stiftung des öffentlichen Rechts
Gesetzlicher Vertreter: Der Stiftungsvorstand besteht aus mindestens drei und höchstens sechs Mitgliedern. Der Stiftungsvorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters. Der/die Vorsitzende des Stiftungsvorstandes ist alleinvertretungsberechtigt. Die übrigen Vorstandsmitglieder vertreten die Stiftung je zu zweit gemeinsam. Die Amtszeit beträgt 6 Jahre.
Stiftungsorgane: Organ der Stiftung ist der Stiftungsvorstand
Stifter:
Stiftung Landesblindenanstalt München
Entstehungszeitpunkt: 19.02.1963
Erloschen seit: 16.10.2024
Stand: 06.05.2025