Name: |
Erika und Georg Dietrich Stiftung |
Zweck: |
Zwecke der Stiftung sind die Förderung von Kunst und Kultur sowie der Erziehung. Zweck der Stiftung ist auch die Beschaffung von Mitteln für diese gemeinnützigen Zwecke durch andere steuerbegünstigte Körperschaften oder juristische Personen des öffentlichen Rechts (§ 2 Abs. 1 Satz 1 und 3 der Stiftungssatzung). |
Sitz der Stiftung: |
München, Landeshauptstadt, kreisfreie Stadt, Oberbayern |
Anschrift: |
Erika und Georg Dietrich Stiftung
c/o Unicredit Bank AG
z.Hd. Herrn Olaf Snay 8999PVPW |
Adresse: |
Kardinal-Faulhaber-Str. 14, 80333 München |
Rechtliches: |
Art der Stiftung: |
allgemeine (nicht-kommunale) Stiftung |
Art der Zwecke: |
öffentliche Zwecke |
Rechtsstellung: |
Stiftung des bürgerlichen Rechts |
Gesetzlicher Vertreter: |
Stiftungsvorstand. Der Stiftungsvorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters. Je zwei Mitglieder gemeinsam vertreten die Stiftung im Außenverhältnis (§ 8 Abs. 1 der Stiftungssatzung).
Der Stiftungsvorstand besteht aus drei Mitgliedern. Nach Ausscheiden eines Vorstandmitglieds wird die vakante Position besetzt durch: • den Präsidenten der Hochschule für Musik und Theater München, • den Manager des Symphonieorchesters des Bayerischen Rundfunks,• die UniCredit Bank AG München (Amtsgericht München, HRB 42 148), oder deren jeweilige Rechtsnachfolger auf die Dauer von 5 Jahren (§ 7 Abs. 1 der Stiftungssatzung). Der Stiftungsvorstand wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und einen stellvertretenden Vorsitzenden, der den Vorsitzenden in allen Angelegenheiten bei Verhinderung vertritt (§ 7 Abs. 2 der Stiftungssatzung). |
Stiftungsorgane: |
Einziges Organ der Stiftung ist der Stiftungsvorstand |
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Stifter: |
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Entstehungszeitpunkt: |
30.03.2016 |
Stand: |
06.05.2025 |