Zweck: |
a) von Wissenschaft und Forschung, von Kunst und Kultur, der Religion, des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege, des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, der Jugend- und Altenhilfe, des demokratischen Staatswesens, des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke, der Gleichberechtigung von Frauen und Männern, der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe, des Klimaschutzes und des Naturschutzes sowie der Landschaftspflege, des Schutzes der Menschenrechte, insbesondere der Hilfe für politisch, rassistisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, für Menschen, die auf Grund ihrer Herkunft, Abstammung oder geschlechtlichen Identität oder Orientierung diskriminiert werden, des Katastrophenschutzes und der Katastrophenhilfe, des Völkerverständigungsgedankens und der Entwicklungszusammenarbeit, des Tierschutzes, des gesamten Wohlfahrtswesens.
b) die Verfolgung mildtätiger Zwecke durch Unterstützung von Menschen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind oder die wirtschaftlich hilfebedürftig sind gemäß § 53 der Abgabenordnung (AO).
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