Name: |
Martin und Rita Ballauf-Stiftung |
Zweck: |
Zweck der Stiftung ist die selbstlose Unterstützung von Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind. Darüber hinaus fördert die Stiftung die Altenhilfe sowie die Hilfe für Behinderte. Zweck der Stiftung ist gemäß § 58 Nr. 1 AO auch die Beschaffung von Mitteln bzw. die finanzielle Förderung von anderen steuerbegünstigten Körperschaften, Anstalten und Stiftungen sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts für Altenhilfe, Hilfe für Behinderte und Unterstützung von hilfsbedürftigen Personen i. S. des § 53 AO
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Sitz der Stiftung: |
München, Landeshauptstadt, kreisfreie Stadt, Oberbayern |
Anschrift: |
Martin und Rita Ballauf-Stiftung |
Adresse: |
Holzwiesenstraße 1, 81737 München |
Rechtliches: |
Art der Stiftung: |
allgemeine (nicht-kommunale) Stiftung |
Art der Zwecke: |
öffentliche Zwecke |
Rechtsstellung: |
Stiftung des bürgerlichen Rechts |
Gesetzlicher Vertreter: |
Der Stiftungsvorstand hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters der Stiftung. Jeweils zwei Mitglieder des Stiftungsvorstandes vertreten die Stiftung gemeinschaftlich. Der Stiftungsrat kann einzelnen Mitgliedern des Stiftungsvorstands - auch zeitlich und sachlich beschränkt - Einzelvertretungsbefugnis erteilen und diese von den Beschränkungen des § 181 BGB befreien.
Die Amtszeit der Mitglieder des Stiftungsvorstands beträgt drei Jahre.
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Stiftungsorgane: |
Stiftungsvorstand, Stiftungsrat |
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Internet: |
www.ballauf-stiftung.de |
Stifter: |
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Entstehungszeitpunkt: |
19.05.2009 |
Stand: |
2025-07-31 10:32:31.0 |