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Stiftung für Arbeitsbeziehungen und Arbeitsrecht ( - Details

Name: Stiftung für Arbeitsbeziehungen und Arbeitsrecht (StAR)
Zweck: Die Stiftung für Arbeitsbeziehungen und Arbeitsrecht (StAR) fördert die Wissenschaft und Forschung sowie die Bildung auf dem Gebiet des Arbeitsrechts in seiner deutschen und internationalen, insbesondere europäischen Dimension sowie auf dem Gebiet des Sozialversicherungsrechts nebst der daraus folgenden Beschäftigungswirkungen mit besonderer Blickrichtung auf kleine und mittelständische Unternehmen.
Sitz der Stiftung: München, Landeshauptstadt, kreisfreie Stadt, Oberbayern
Anschrift: Stiftung für Arbeitsbeziehungen und Arbeitsrecht (StAR)
Adresse: Destouchesstraße 68 , 80796 München
Rechtliches:
Art der Stiftung: allgemeine (nicht-kommunale) Stiftung
Art der Zwecke: öffentliche Zwecke
Rechtsstellung: Stiftung des bürgerlichen Rechts
Gesetzlicher Vertreter: Vertretungsberechtigtes Organ der Stiftung ist der Vorstand. Dieser vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich und führt die Geschäfte nach Maßgabe der Satzung und im Rahmen des vom Stiftungsrat beschlossenen Haushaltsplans. Bei Rechtsgeschäften, die die Stiftung bis zu einem Betrag oder Geldwert von 10.000 Euro verpflichten, wird die Stiftung vom geschäftsführenden Direktor (im Verhinderungsfall: vom Stellvertreter) vertreten; im Übrigen sind der geschäftsführende Direktor und sein Stellvertreter nur gemeinsam zur Vertretung befugt. Der Vorstand besteht aus zwei bis vier Personen. Die Mitgliedschaft im Vorstand endet mit Beendigung des Dienstvertrages mit der Stiftung.
Stiftungsorgane: Vorstand, Stiftungsrat, Kuratorium
Internet: www.zaar-uni-muenchen.de
Stifter:
Verband Metall-u. Elektro-Indust. Baden-Würt (Südwestmetall)
Bundesarbeitgeberverband Chemie e.V. (BACV)
Entstehungszeitpunkt: 28.08.2003
Stand: 06.05.2025