Zweck: |
Zweck der Stiftung ist
1) die Förderung der Jugendhilfe, der Altenhilfe, der Behindertenfürsorge, der Bildung und Erziehung, der Kunst sowie
des öffentlchen Gesundheitswesens,
2) die selbstlose Unterstützung von Personen gemäß § 53 Nr. 1 AO, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder
seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind, sowie die selbstlose Unterstützung von Personen gemäß
§ 53 Nr. 2 AO,
3) die Beschaffung von Mitteln gemäß § 58 Nr. 1 AO für die Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke anderer
Körperschaften oder für die Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke durch eine juristische Person des öffentlichen
Rechts; die Beschaffung von Mitteln für eine unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaft des privaten Rechts setzt
voraus, dass diese selbst steuerbegünstigt ist. |