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Augustinum Stiftung - Details

Name: Augustinum Stiftung
Zweck: Zweck der Stiftung ist 1) die Förderung der Jugendhilfe, der Altenhilfe, der Behindertenfürsorge, der Bildung und Erziehung, der Kunst sowie des öffentlchen Gesundheitswesens, 2) die selbstlose Unterstützung von Personen gemäß § 53 Nr. 1 AO, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind, sowie die selbstlose Unterstützung von Personen gemäß § 53 Nr. 2 AO, 3) die Beschaffung von Mitteln gemäß § 58 Nr. 1 AO für die Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke anderer Körperschaften oder für die Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts; die Beschaffung von Mitteln für eine unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaft des privaten Rechts setzt voraus, dass diese selbst steuerbegünstigt ist.
Sitz der Stiftung: München, Landeshauptstadt, kreisfreie Stadt, Oberbayern
Anschrift: Augustinum Stiftung
Adresse: Stiftsbogen 74 , 81375 München
Rechtliches:
Art der Stiftung: allgemeine (nicht-kommunale) Stiftung
Art der Zwecke: öffentliche Zwecke
Rechtsstellung: Stiftung des bürgerlichen Rechts
Gesetzlicher Vertreter: Der Stiftungsvorstand führt die Geschäfte der Stiftung und ist ihr gesetzlicher Vertreter. Die beiden Stiftungsvorstandsmitglieder vertreten die Stiftung gemeinsam. Durch Beschluss des Kuratoriums kann einem oder beiden Stiftungsvorstandsmitgliedern Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Der Stiftungsvorstand besteht aus zwei Personen, die Angehörige einer der in der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Deutschland zusammengeschlossenen Kirchen sein müssen. Die Amtsdauer der Mitglieder des Stiftungsvorstands beträgt 3 Jahre.
Stiftungsorgane: Kuratorium und Stiftungsvorstand
Stifter:
Collegium Augustinum Stiftung e.V.
Entstehungszeitpunkt: 29.11.1999
Stand: 25.02.2025