Name: |
Hans und Klementia Langmatz Stiftung |
Zweck: |
die Fürsorge für geistig und körperlich behinderte Menschen, die Unterstützung bedürftiger Personen und der für diesen Personenkreis tätigen Einrichtungen, die Förderung des Sports, die Förderung der Aus- und Fortbildung insbesondere junger Menschen, die Förderung der Forschung und Lehre auf den Gebieten der Energiewirtschaft und Medizin. |
Sitz der Stiftung: |
Gammelsdorf, Landkreis Garmisch-Partenkirchen, Oberbayern |
Anschrift: |
Hans und Klementia Langmatz Stiftung |
Adresse: |
Hauptstr. 60-64, 82467 Garmisch-Partenkirchen |
Rechtliches: |
Art der Stiftung: |
allgemeine (nicht-kommunale) Stiftung |
Art der Zwecke: |
öffentliche Zwecke |
Rechtsstellung: |
Stiftung des bürgerlichen Rechts |
Gesetzlicher Vertreter: |
Die Stiftung wird nach außen durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Besteht der Vorstand nur aus einem Mitglied, vertritt dieser die Stiftung allein (§ 6 Abs. 5 der Satzung).
Der Stiftungsvorstand besteht aus zwei Personen. Die Vorstandsmitglieder werden vom Stiftungsrat für einen Zeitraum von höchstens 3 Jahren gewählt (§ 6 Abs. 1 der Satzung). |
Stiftungsorgane: |
Stiftungsvorstand und Stiftungsbeirat |
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Internet: |
www.langmatzstiftung.de |
Stifter: |
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Entstehungszeitpunkt: |
15.03.1990 |
Stand: |
20.06.2025 |