Name: |
Franziska Merkl Stiftung |
Zweck: |
Unterstützung von bedürftigen Kindern bzw. deren Eltern mit Geld / oder Sachleistungen zu unter-stützen i.S.d. der Förderung der Jugendhilfe sowie die Unterstützung von Personen im Sinne des § 53 AO (§ 2 Abs. 1 und 2 der Stiftungssatzung). |
Sitz der Stiftung: |
Moosburg a.d.Isar, Landkreis Freising, Oberbayern |
Anschrift: |
Franziska Merkl Stiftung
c/o Frau Doris Thalhammer |
Adresse: |
Breitenbergstr. 16, 85368 Moosburg |
Rechtliches: |
Art der Stiftung: |
allgemeine (nicht-kommunale) Stiftung |
Art der Zwecke: |
öffentliche Zwecke |
Rechtsstellung: |
Stiftung des bürgerlichen Rechts |
Gesetzlicher Vertreter: |
Stiftungsvorstand. Der Stiftungsvorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters. Der Vorsitzende ist einzelvertretungsberechtigt, die übrigen Mitglieder des Vorstands nur in Gemeinschaft mit dem Vorsitzenden (§ 8 Abs. 1 der Stiftungssatzung).
Der Stiftungsvorstand besteht aus mindestens zwei und höchstens drei Mitgliedern.
• Die Amtszeit beträgt 5 Jahre.
• Der Stiftungsvorstand ergänzt sich selbst nach billigem Ermessen im Wege der Zuwahl (Kooptation). Wiederwahl ist zulässig.
• Bei vorzeitigem Ausscheiden eines Vorstandsmitglieds wird das neue Mitglied nur für den Rest der Amtszeit gewählt.
• Der Stiftungsvorstand wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und einen stellvertretenden Vorsitzenden, der den Vorsitzenden in allen Angelegenheiten bei Verhinderung vertritt (§ 7 Abs. 1 der Stiftungssatzung).
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Stiftungsorgane: |
Einziges Organ der Stiftung ist der Vorstand. |
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Entstehungszeitpunkt: |
04.12.1995 |
Stand: |
2025-07-31 10:32:27.0 |