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Hermann Schneider Stiftung - Details

Name: Hermann Schneider Stiftung
Zweck: die Förderung von vorwiegend im Raum Moosburg lebenden Personen, insbesondere von Kindern, die i.S.d. § 53 AO bedürftig sind, weil sie insbesondere aufgrund ihrer körperlichen oder geistigen Behinderung unverschuldet in Not gerieten (§ 2 Abs. 1 der Stiftungssatzung).
Sitz der Stiftung: Moosburg a.d.Isar, Landkreis Freising, Oberbayern
Anschrift: Hermann Schneider Stiftung
Adresse: Bahnhofstr. 50 , 85368 Moosburg a. d. Isar
Rechtliches:
Art der Stiftung: allgemeine (nicht-kommunale) Stiftung
Art der Zwecke: öffentliche Zwecke
Rechtsstellung: Stiftung des bürgerlichen Rechts
Gesetzlicher Vertreter: Der Stiftungsvorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters. Seine Mitglieder sind einzelvertretungsberechtigt (§ 8 Abs. 1 der Stiftungssatzung). Der Stiftungsvorstand besteht aus zwei Personen, nämlich dem Vorsitzenden und dem Stellvertreter (§ 7 Abs. 1 der Stiftungssatzung). Die Amtszeit des Stifters, Herrn Otto Hermann Schneider, ist unbefristet (§ 7 Abs. 3 der Stiftungssatzung). Das weitere Mitglied des Stiftungsvorstandes wird vom Stiftungsrat auf die Dauer von fünf Jahren bestellt (§ 7 Abs. 2 der Stiftungssatzung).
Stiftungsorgane: a) der Stiftungsvorstand b) der Stiftungsrat
Stifter:
Otto Hermann Schneider
Anna Elisabeth Schneider
Entstehungszeitpunkt: 20.09.2011
Stand: 25.02.2025