Name: |
Hermann Schneider Stiftung |
Zweck: |
die Förderung von vorwiegend im Raum Moosburg lebenden Personen, insbesondere von Kindern, die i.S.d. § 53 AO bedürftig sind, weil sie insbesondere aufgrund ihrer körperlichen oder geistigen Behinderung unverschuldet in Not gerieten (§ 2 Abs. 1 der Stiftungssatzung). |
Sitz der Stiftung: |
Moosburg a.d.Isar, Landkreis Freising, Oberbayern |
Anschrift: |
Hermann Schneider Stiftung |
Adresse: |
Bahnhofstr. 50 , 85368 Moosburg a. d. Isar |
Rechtliches: |
Art der Stiftung: |
allgemeine (nicht-kommunale) Stiftung |
Art der Zwecke: |
öffentliche Zwecke |
Rechtsstellung: |
Stiftung des bürgerlichen Rechts |
Gesetzlicher Vertreter: |
Der Stiftungsvorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters. Seine Mitglieder sind einzelvertretungsberechtigt (§ 8 Abs. 1 der Stiftungssatzung).
Der Stiftungsvorstand besteht aus zwei Personen, nämlich dem Vorsitzenden und dem Stellvertreter (§ 7 Abs. 1 der Stiftungssatzung). Die Amtszeit des Stifters, Herrn Otto Hermann Schneider, ist unbefristet (§ 7 Abs. 3 der Stiftungssatzung). Das weitere Mitglied des Stiftungsvorstandes wird vom Stiftungsrat auf die Dauer von fünf Jahren bestellt (§ 7 Abs. 2 der Stiftungssatzung). |
Stiftungsorgane: |
a) der Stiftungsvorstand b) der Stiftungsrat |
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Stifter: |
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Entstehungszeitpunkt: |
20.09.2011 |
Stand: |
25.02.2025 |