Name: |
Dr. Fahrenschon-Stiftung |
Zweck: |
in erster Linie die mittelbare und unmittelbare finanzielle Unterstützung von Kindern, deren leibliche Eltern oder Pflegeeltern oder die sonstigen mit der Erziehung betrauten dritten Personen zur Auf-bringung der erforderlichen Mittel nicht in der Lage sind (§ 2 Ziff. 1 Satz 1 der Stiftungssatzung). |
Sitz der Stiftung: |
Zorneding, Landkreis Ebersberg, Oberbayern |
Anschrift: |
Dr. Fahrenschon-Stiftung
c/o Herrn Dominik Ettenhuber |
Adresse: |
Schellingstraße 73, 80799 München |
Rechtliches: |
Art der Stiftung: |
allgemeine (nicht-kommunale) Stiftung |
Art der Zwecke: |
öffentliche Zwecke |
Rechtsstellung: |
Stiftung des bürgerlichen Rechts |
Gesetzlicher Vertreter: |
Vorstand. Der Vorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Er handelt durch seinen Vorsitzenden oder dessen Stellvertreter (§ 9 Ziff. 1 Satz 1 und 2 der Stiftungssatzung).
Der Vorstand besteht aus 2 Personen, dem Vorsitzenden und seinem Stellvertreter. Ihre Amtszeit beträgt jeweils 5 Kalenderjahre. Innerhalb der letzten 6 Monate der 5-Jahresfrist hat der Stiftungsrat den Vorstand neu zu wählen. Mehrfache Wiederwahl des Vorstandes ist möglich (§ 8 Ziff. 2 Satz 1 bis 4 der Stiftungssatzung).
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Stiftungsorgane: |
Stiftungsvorstand und Stiftungsrat |
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Stifter: |
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Entstehungszeitpunkt: |
19.08.1996 |
Stand: |
06.05.2025 |